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Urlaub in Todtmoos
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Lebenslagen > Führerschein

Führerschein

Hier erfahren Sie

Wenn Sie gewerbsmäßig Fahrgäste befördern, benötigen Sie eine zusätzliche Erlaubnis.

Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet.
Die Befristung betrifft aber nur das Führerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

Vertiefende Informationen

Fahrgastbeförderung - Erlaubnis beantragen

Freigabevermerk

25.06.2025 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

Leistungen

Lebenslagen