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Urlaub in Todtmoos
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Lebenslagen > Führerschein > Fahrgastbeförderung

Fahrgastbeförderung

Sie benötigen eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, wenn Sie folgende Fahrzeuge fahren möchten:

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gilt längstens fünf Jahre.

Sie können beantragen, sie für weitere fünf Jahre zu verlängern.

Rechtsgrundlage

Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV):

Freigabevermerk

04.12.2024 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

Leistungen

Lebenslagen