Suchergebnis
- Leistung
Ehenamen bestimmen
Als Ehepaar können Sie Ihre bisherigen Namen beibehalten oder einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. - Leistung
Eheschließung anmelden
Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. - Leistung
Eheschließung bei geschiedenen oder verwitweten Verlobten anmelden
Wenn Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin heiraten möchten, müssen Sie die beabsichtigte Eheschließung anmelden. - Leistung
Eheschließung bei sorgeberechtigten Partnern anmelden
Wenn Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin heiraten möchten, müssen Sie die beabsichtigte Eheschließung anmelden. - Leistung
Ausstellung einer Eheurkunde beantragen
Eheurkunden stellt das Standesamt aus dem Eheregister aus. - Leistung
Ehefähigkeitszeugnis - Ausstellung beantragen
Deutsche, die im Ausland heiraten möchten, brauchen in einigen Ländern ein "Ehefähigkeitszeugnis". - Leistung
Eheschließung mit einer oder einem ausländischen Staatsangehörigen anmelden
Wenn Sie und Ihr Partner beziehungsweise Ihre Partnerin heiraten möchten, müssen Sie die beabsichtigte Eheschließung anmelden. - Leistung
Namen nach der Scheidung ändern
Wenn Ihr Geburtsname oder vor der Ehe geführter Name nicht Familienname oder Ehename war, haben Sie folgende Möglichkeiten: Sie können Ihren Geburtsnamen oder den bis zur Bestimmung des Ehenamens geführten … - Leistung
Namen des Kindes nach der Geburt dem Standesamt melden
Den Namen Ihres Kindes müssen Sie dem Standesamt mitteilen. - Leistung
Lebenspartnerschaft - Umwandlung in eine Ehe beantragen
Wenn Sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können Sie die Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln. - Leistung
Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz beantragen ➚
Ihren Familiennamen und Vornamen können Sie nur in Ausnahmefällen ändern lassen. - Lebenslage
Anmeldung der Eheschließung - Allgemeines
Zuständig ist das Standesamt Ihres gemeinsamen Wohnortes.